Kosten

Die Beratung, die Erstellung von Privatgutachten und selbstverständlich auch Gerichtsgutachten verursachen natürlich Kosten.

Für Gerichtsgutachten sind diese gesetzlich geregelt, im JVEG Honorargruppe 3, zusätzlich zur Gutachtenerstellung fallen auch noch Kosten für Aufwendungen wie z.B. Fahrtkosten und Schreibkosten an §12 & § 5 JVEG (gemäß JVEG §9).

Im Gegensatz zu den Gebühren für ein Gerichtsgutachten, sind die Preise für Privatgutachten verhandelbar.

Private Aufträge werden in Anlehnung an diese Vorschriften offeriert, gerne mache ich Ihnen dazu ein entsprechendes Angebot oder eine Kostenschätzung.